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Architekt Thomas R. Kleffner
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65307 Bad Schwalbach
Deutschland

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Energieausweis

Warum einen Energieausweis?

Bedingt durch die seit Mai 2014 verordnete neue Energieeinsparungsverordnung (EnEV 2014) ist die Vorlage eines Energieausweises Pflicht. Die zwei zulässigen Formen des Energieausweises, können hierbei entweder den Bedarf oder den Verbrauch ausweisen.

Mit dem Bedarfsausweis werden die Angaben nach Normen errechnet. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes, bei welcher der Aussteller des Energieausweises den Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung beurteilt.

Für den Verbrauchsausweis bei Bestandsgebäude besteht eine Wahlfreiheit zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Zur Erstellung des Verbrauchsausweises werden die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzten drei Jahren benötigt. Dabei sollte darauf hingewiesen werden, dass der Wert des Verbrauchs sowohl durch die Gewohnheiten der Mieter oder Vorbesitzers, als auch von der Intensität der Witterungsbedingungen (Winter) beeinflusst wird.

Aufgrund meiner Fortbildungen zur ENeV seit 2004, bin ich berechtigt den Energieausweis fachkundig auszustellen und biete Ihnen zudem effiziente Lösungsformen zur Energieeinsparung im Bestandsgebäude.

Honorierung

Ich erstelle Ihnen eine für Ihr Objekt nachvollziehbare Honorierung zu einem vereinbartem Festpreis.